Wer kennt es nicht? Sie suchen schon länger nach der passenden Pferdeimmobilie und auf einmal wird Ihnen bei Ihrem Experten eine Reitanlage auf Social Media oder im Immobilienportal präsentiert, die genau zu Ihnen Vorstellungen passt.
Schnell fragen Sie das Exposé an und bitten um einen Termin zur Besichtigung – doch genau da beginnt der eigentliche Prozess. Bereits bevor Sie zum Termin erscheinen, können Sie wichtige Faktoren abklären und sich genaustens vorbereiten. Denn neben dem Bauchgefühl vor Ort, ob dies Ihr neues Zuhause wird, gehören auch einige rechtliche, finanzielle und organisatorische Punkte dazu.
Diese Checkliste schützt Sie vor bösen Überraschungen und lässt Sie mit einem guten Gefühl in die Besichtigung gehen – Tipps vom Experten Fetter Immobilien.
Um die Besichtigung zu genießen, sollten Sie sich vorher um diese 7 wichtigen Themen kümmern und sich informieren.
Wir haben für Sie eine Art Checkliste entwickelt:
Möchten Sie die private Pferdehaltung, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Gewerbebetrieb führen bzw. eröffnen?
Dies ist nicht bei jeder Pferdeimmobilie möglich. Viele Faktoren können dies seitens der Ämter, der Infrastruktur oder auch durch mangelnde Flächen einschränken.
Informieren Sie sich beim zuständigen Makler genau, welche Nutzungsart derzeit vorhanden ist und ob dies zu Ihnen passt.
Die Finanzierung einer Reitanlage stellt viele Interessenten und Hausbanken vor ein großes Fragezeichen.
Oft ist es wertvoll, einen Finanzpartner an der Seite zu haben, der auch mal über Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen drüberschaut und Sie beraten kann, welche Eigenmittel notwendig werden.
Ein gewisses Know-how in Bezug auf Reitanlagen sollte auch seitens des Finanzberaters vorhanden sein. Mit „Fetter Finance“ können Sie dies ganz entspannt per Selbstauskunft vorab klären. In der Regel werden 20 – 30 % Eigenkapital und eine gute Bonität zur Voraussetzung für den Erwerb einer Pferdeimmobilie.
Bitte lesen Sie das Exposé ganz in Ruhe durch und lassen sich nicht nur von positiven Aspekten leiten, denn gerade wir als Immobilienmakler für Reitanlagen weisen Sie ebenso gezielt auf Herausforderungen einer Immobilie hin.
Dies können beispielsweise Lagefaktoren sein, ebenso aber auch ein gewisser Sanierungsbedarf. Dies sollte auch kalkulatorisch in Ihrer Finanzierung eingeplant werden.
Stellen Sie vorab gerne Fragen, die Sie beschäftigen.
Oftmals können wir Ihnen bereits im Voraus aktuelle Zahlen zur Boxenvermietung geben oder die Nebenkosten übermitteln.
So können Sie sich vor einer Besichtigung einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit verschaffen – sofern es sich um einen Betrieb und keine private Pferdehaltung handelt.
Stellen Sie sicher, dass Ihnen bewusst ist, welche behördlichen Auflagen es für die Betreiber eines Pensionsstalls gibt.
Das reicht von dem Sachkundenachweis Pferdehaltung gemäß §11 des Tierschutzgesetzes bis über Einschränkungen zur Pferdeanzahl durch das Veterinäramt hinaus.
Mit einer Reitanlage haben Sie Verantwortung für Mensch und Tier – und darum ist es unser aller Herzensthema!
Sollten Sie weitere Baumaßnahmen planen, ist es unabdingbar, dass Sie sich mit der baurechtlichen Lage auseinandersetzen.
Liegt die Pferdeimmobilie, wie oft, im baurechtlichen Außenbereich, gilt Folgendes: Der Außenbereich ist in § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt und umfasst Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und geschlossenen Ortsteilen. Hier sind insbesondere privilegierte Vorhaben wie land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen sowie bestimmte Reitanlagen und Infrastrukturprojekte grundsätzlich möglich.
Voraussetzung ist immer, dass das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und die Erschließung gesichert werden kann. Ob ein konkretes Projekt zulässig ist, wird jedoch immer individuell durch das zuständige Bauamt bzw. die Baugenehmigungsbehörde geprüft. Dabei werden Lage, Nutzung und Auswirkungen des Vorhabens im Einzelfall bewertet. So kann der Außenbereich gezielt für passende und sorgfältig geplante Projekte entwickelt werden.
Wenn Sie sich für die Immobilie entscheiden haben, die Finanzierung gesichert ist und es an die Erstellung des Kaufvertrags geht, beachten Sie bitte Folgendes:
Ein gemeindliches Vorkaufsrecht in Deutschland hängt nicht von der Größe eines Grundstücks ab, sondern von dessen planungsrechtlicher Lage. Es greift insbesondere bei Grundstücken in Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umlegungsgebieten sowie bei Flächen, die für öffentliche Zwecke oder künftige Bebauung vorgesehen sind. Auch Außenbereichsflächen – wie viele Reitanlagen – können jedoch auch aufgrund der Größe betroffen sein.
Nach der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag an die Gemeinde übermittelt, die dann bis zu drei Monate Zeit hat, ihr Vorkaufsrecht zu prüfen. In dieser Zeit kann es zu einer Verzögerung der Kaufabwicklung kommen, da ohne eine sogenannte Negativbescheinigung der Gemeinde keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch möglich ist.
Wichtig ist jedoch: Das ist ein völlig gängiger und routinierter Prozess, der bei vielen Immobilienverkäufen ganz automatisch mitläuft. Käufer sollten also keine Angst davor haben, sondern lediglich wissen, dass dieser Schritt Zeit in Anspruch nehmen kann und entsprechend eingeplant werden sollte.