Sie haben die passende Reitanlage gefunden, haben aber Bedenken, Fehler im Kaufprozess zu machen? Dann lesen Sie aufmerksam weiter.
Sollte Ihnen kein kompetenter Partner zur Seite stehen – beispielsweise wir als Makler für Pferdeimmobilien – so ist es wichtig, dass Sie vor dem Kauf einige Dinge beachten.
Wenn die Reitanlage ausgewählt ist, der Kaufpreis verhandelt wurde, bleiben noch weitere Aspekte zu klären. Beispielsweise stellen sich folgende Fragen:
Wie ist die aktuelle Nutzung der Pferdeimmobilie und passt es zu meiner geplanten Nutzung? Gibt es da genehmigungstechnische Hürden?
Wann wird eine Übergabe angestrebt?
Bitte kalkulieren Sie hier mögliche Vorkaufsrechte Dritter ein! Es ist gut möglich, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde herrscht, oder auch ein Vorkaufsrecht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Dies sind nur Beispiele und können zu Verzögerungen in der Übergabe führen – also mit Puffer planen!
Haben Sie steuerliche Themen bedacht?
Kaufen Sie privat oder als Unternehmen? Diese Frage und einige weitere wird Ihnen Ihr Steuerberater stellen. Es empfiehlt sich, wichtige steuerliche Aspekte vor dem Erwerb mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens zu besprechen und für den Kaufvertrag vorzubereiten.
Ist die Finanzierung geklärt?
Sollten Sie nicht aus Eigenmitteln kaufen, so klären Sie bitte die Finanzierung „wasserdicht“ ab und unterschreiben erst den notariellen Kaufvertrag, wenn die Bank Ihnen das grüne Licht gibt. Oft möchten diese den Kaufvertragsentwurf ebenso zur Durchsicht erhalten.
Gibt es Sanierungsstau und wäre es sinnvoll, einen Gutachter hinzuzuziehen?
Einen Gutachter für landwirtschaftliche Immobilien und Reitanlagen können Sie hinzuziehen, um sich ein besseres Bild über die Wertigkeit der Immobilie zu verschaffen. Sie werden so auch mit offenem Blick auf gewisse Mängel hingewiesen, die Ihnen als Laien nicht bekannt waren. Ab Herbst 2026 stehen wir Ihnen mit unserem „Sachverständigenbüro Fetter“ ebenso für diese Dienstleistungen zur Verfügung.
Die Wahl des Notars obliegt demjenigen, der diesen beauftragt und die Kosten des Kaufvertrags trägt.
Diese entstehen bereits bei Beauftragung des Kaufvertrags, meist unabhängig davon, ob dieser beurkundet wird. Daher ist es zu empfehlen, diesen erst zu beauftragen, wenn die Finanzierung und alle Modalitäten geklärt wurden.
Werden Rechte Dritter übernommen?
Nicht jede Immobilie kann lastenfrei übernommen werden. Bei landwirtschaftlichen Objekten und Reitanlagen sind oftmals im Grundbuch in Abteilung II Rechte Dritter vermerkt. Dies können beispielsweise Wohnrechte (eher selten), Leitungsrechte (häufig) oder Reallasten sein. Ebenso möglich sind Wegerechte, da beispielsweise eine Dachfläche zum Zwecke der Errichtung einer Photovoltaikanlage an Dritte verpachtet wurde.
Der Kauf einer Reitanlage ist ein komplexer Prozess, bei dem weit mehr als nur Lage, Preis und erster Eindruck zählen. Wer sich frühzeitig mit Nutzungsmöglichkeiten, Genehmigungen, Finanzierung, steuerlichen Fragen und möglichen Rechten Dritter auseinandersetzt, minimiert Risiken und schafft eine solide Entscheidungsgrundlage.
Besonders Themen wie Vorkaufsrechte, bestehende Belastungen im Grundbuch oder ein möglicher Sanierungsstau sollten nicht unterschätzt werden, da sie sowohl den Kaufprozess verzögern als auch langfristige Auswirkungen haben können.
Eine sorgfältige Vorbereitung, realistische Zeitplanung und die Einbindung von Fachleuten – sei es Makler, Steuerberater oder Gutachter – sind entscheidend, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich und rechtlich eine gute Entscheidung ist.